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Alle Unternehmen in Serbien haben einen Account auf Portalen eUprava und eSanduče erhalten

Quelle: eKapija Mittwoch, 21.02.2024. 12:47
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Abbildung (FotoPixabay / StockSnap)Abbildung
Die E-Mail-Adresse, mit der Wirtschaftsbeteiligte beim Amt für Unternehmensregister registriert sind, ist mit dem eUprava-Portal verbunden, über das Benachrichtigungen über den Eingang von Dokumenten im eBriefkasten eingehen werden, gab das Amt für Informationstechnologie und elektronische Verwaltung bekannt.

Seit dem 12. Januar 2024 hat das Amt für Informationstechnologie und elektronische Verwaltung für alle Wirtschaftsunternehmen, die sich nicht eigenständig als Nutzer von E-Verwaltungs-Diensten (Portal eUprava) registriert haben, einen einheitlichen elektronischen Briefkasten (eSanduče) auf dem Portal eUprava erstellt, um Dokumente von öffentlichen Behörden elektronisch zuzustellen (persönliche Zustellung und Benachrichtigungen).

Gemäß Artikel 21 des Gesetzes über Wirtschaftsunternehmen ist ein Wirtschaftsunternehmen verpflichtet, sich gemäß dem Gesetz über eUprava zu registrieren und elektronische Dokumente an das Wirtschaftsunternehmen in den einheitlichen elektronischen Briefkasten auf dem Portal eUprava zu senden, es sei denn, es ist durch ein spezielles Gesetz anders festgelegt.

Das Amt für Informationstechnologie und elektronische Verwaltung hat gemäß Artikel 15 des Gesetzes über elektronische Verwaltung für jedes Wirtschaftsunternehmen, das eine registrierte E-Mail-Adresse im Register der Wirtschaftsbeteiligten der Agentur für Unternehmensregister hat und sich bisher nicht als Nutzer von E-Verwaltungs-Diensten (Portal eUprava) registriert hat, einen einheitlichen elektronischen Briefkasten (eSanduče) erstellt. Nutzer von E-Verwaltungs-Diensten erhalten eine Benachrichtigung über den Eingang des elektronischen Dokuments im E-Briefkasten an die E-Mail-Adresse des Wirtschaftsunternehmens und an die E-Mail-Adressen der gesetzlichen/anderen Vertreter, woraufhin das Dokument jederzeit abgerufen werden kann. Im E-Briefkasten steht auch eine Bestätigung über den Erhalt zur Verfügung, die Informationen zum Zustellstatus enthält, um die rechtliche Sicherheit zu verbessern und mögliche Zweifel an der Rechtskraft von Entscheidungen auszuräumen.

Die Voraussetzung für die Erstellung des E-Briefkastens ist, dass das Wirtschaftsunternehmen eine registrierte E-Mail-Adresse im Register der Wirtschaftsbeteiligten der Agentur für Unternehmensregister hat. Es ist erforderlich, dass sich der gesetzliche/andere Vertreter auf dem Portal eUprava unter euprava.gov.rs mit einem qualifizierten elektronischen Zertifikat oder der mobilen Anwendung ConsentID anmeldet.
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